Interessant für Auftraggeber

Die Ausgleichsabgabe – Mit einem Auftrag Geld sparen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die von uns erbrachten Arbeitsleistungen können unsere Kunden zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.

In unserer Werkstatt gilt für Arbeitsleistungen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mitarbeiterüberlassung

Für Unternehmen birgt es zahlreiche positive Aspekte, Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anzubieten. Die neuen Mitarbeiter verändern durch ihre aufgeschlossene, unkomplizierte Art das Betriebsklima und bringen neue Ideen und Sichtweisen ein. Die Menschen mit Behinderung erleben einen Arbeitsplatz „außerhalb“ der Werkstatt als Bestätigung.

Unsere Fachkräfte für berufliche Integration beraten und begleiten Sie langfristig beim Aufbau eines Außenarbeitsplatzes in Ihrem Unternehmen. Wir fördern die Mitarbeiter mit Behinderung intensiv, damit sie die entsprechende Leistungsfähigkeit entwickeln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verlangt wird.

In einem Praktikum testen beide Seiten, ob eine feste oder zeitweise Beschäftigung in Frage kommt. Während des Praktikums bleibt das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und unserer Werkstatt formell bestehen. Wir übernehmen weiterhin die Entgeltzahlung und Arbeitgeberleistungen wie Sozialversicherungen. Für das Unternehmen entstehen keinerlei Kosten.

Danach besteht die Möglichkeit, den bzw. die Mitarbeiter im Rahmen eines Außenarbeitsplatz-Vertrages im Unternehmen zeitlich begrenzt oder dauerhaft zu beschäftigen. Der Mitarbeiter wird direkt im Unternehmen eingesetzt, bleibt aber seinem Status nach Mitarbeiter unserer Werkstatt. Die soziale Absicherung erfolgt nach wie vor durch uns. Allerdings bezahlt das Unternehmen fortan die Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung.

Finanzielle Anreize

Bei Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis können sich Menschen mit Behinderung den Betrag auszahlen lassen, der vorher für ihren Werkstattarbeitsplatz aufgewendet wurde. Einen Teil dieses „Budgets für Arbeit“ kann als Minderleistungsausgleich an den neuen Arbeitgeber weitergeben werden. Auch können die Mitarbeiter aus diesem Budget Leistungen zur Unterstützung am Arbeitsplatz einkaufen oder den neuen Arbeitsplatz nach den persönlichen Bedürfnissen behindertengerecht gestalten.

Kontakt:

Arne Laß
Werkstattleitung

Am Hohen Felde 53
21682 Stade
04141 928970
info@hansewerkstaetten-lebenshilfe.de

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